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Sektoraler Heilpraktiker

auf dem Gebiet der Physiotherapie


Der sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie ist seit 2009 eine eigenständige Berufsbezeichnung.

Mit abgeschlossener Prüfung und der Berufserlaubnis darf der zugelassene Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie ohne ärztliche Zuweisung, dass heißt ohne Verordnung durch einen Arzt oder dem (allgemeinen) Heilpraktiker Behandlungen auf dem Gebiet der Physiotherapie durchführen.

Der sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie stellt im Rahmen der physiotherapeutischen Maßnahmen ein Privatrezept nach Diagnose und Befund aus.

Es wird zwischen dem Patienten und dem Therapueten ein Honorarvertrag, der zum Beispiel Kosten und Leistungen aufschlüsselt, vereinbart.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der erbrachten Leistungen und ist eine Privatleistung .
Sie erfolgt im Rahmen der ortsüblichen Entgelde (§612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarungen, siehe Behandlungsvertrag.

Dem Privatpatienten wird angeraten, sich bei seiner Versicherung vor Behandlungsbeginn über die Höhe des Erstattungsanspruches zu informieren.

Der sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie darf die therapeutischen Maßnahmen auch im Hausbesuch durchführen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Praxis.



 

Physiotherapie Carola Händel :: Zwickau :: Telefon (0375) 295083